VermittlungsprotokollZWISCHEN : beigestanden durch seinen/ihren Rechtsbeistand, Herrn/Frau UND : beigestanden durch seinen/ihren Rechtsbeistand, Herrn/Frau wird frei beschlossen, im Rahmen der Streitsache, die sie ausfechten, auf eine Vermittlung zurückzugreifen und sich zu diesem Zweck an die Dienste zu wenden von : Name und Vorname des Vermittlers : sein Wohnsitz : gegebenenfalls sein Geburtsdatum : die Tatsache, dass er im zivil- und handelsrechtlichem Bereich gemäß Artikel 1726 des Gerichtsgesetzbuches anerkannt ist (Gesetz vom 21. Februar 2005 – Belgisches Staatsblatt vom 22. März 2005). Option : Überlassen es dem Dienst InterMédiation der Industrie- und Handelskammern und der Rechtanwaltskammern Lüttich - Verviers, einen Vermittler zu bezeichnen, der allerdings gemäß Artikel 1726 des Gerichtsgesetzbuches anerkannt sein muss. Die Parteien erkennen an, durch ihren Rechtsbeistand und durch den Vermittler über den freiwilligen Charakter des Vermittlungsvorgangs informiert worden zu sein, und die Regelung zur Vermittlung sowie die Tariftabelle des Zentrums InterMédiation zur Kenntnis genommen und angenommen zu haben. STREITSACHE einfach die Art der Streitsache (maximal ein Abschnitt) angeben; die Vorgeschichte nicht darlegen, da dies notwendigerweise zu Anfechtungen zwischen den Parteien führen würde. VERTRAULICHKEIT Außer im Falle einer anders lautenden Vereinbarung der Parteien sind alle mündlichen oder schriftlichen Informationen sowie alle zum Zwecke der Verhandlungen im Rahmen der Vermittlung übermittelten Dokumente streng vertraulich. Die Parteien erklären, darüber unterrichtet zu sein, dass sie im Falle der Offenlegung entweder vor Dritten oder vor allen Gerichten zu Schadenersatz verurteilt werden können. Diese Verpflichtung lastet sowohl auf die an der Vermittlung beteiligten Parteien als auch auf dem Personal, für das sie haften. Was die Rechtsanwälte der Parteien und den Vermittler anbelangt, so unterliegt ihre Verpflichtung zur Vertraulichkeit dem Artikel 458 des Strafgesetzbuches. HONORARE Die Parteien vereinbaren, dass die Honorare und Kosten des Vermittlers je zur Hälfte zwischen ihnen geteilt werden (sie bleiben jedoch dem Vermittler gegenüber solidarisch verpflichtet). Der Satz der Honorare wird auf eine Summe von _____ € pro Sitzungsstunde des Vermittlers in Anwesenheit der Parteien festgelegt, dies ungeachtet der Tatsache, ob diese letzteren nun gemeinsam oder getrennt anwesend sind. Eine jede der Parteien wird aufgefordert, bei Unterschrift des vorliegenden Vertrages einen Vorschuss auf die Kosten und Honoraren des Vermittlers in Höhe von ______€ auf das Konto Nr. ____des Vermittlers zu überweisen. Die Zahlung dieses Vorschusses ist eine Bedingung für den Beginn der Vermittlung. VERJÄHRUNG Gemäß Artikel 1731, Absatz 3 des Gerichtsgesetzbuches wird die Verjährung der Forderungen der einen und der anderen Partei, die im Rahmen dieser Streitsache geltend gemacht werden, vom Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Protokolls bis zum Ablauf des Monats ausgesetzt, der auf die Zustellung per Einschreiben der Mitteilung der einen oder der anderen Partei an den Vermittler, dass sie die Verhandlungen gegebenenfalls beendet, folgt. Der Ort der Vermittlung wird festgelegt in ____________________. Die Sprache des Verfahrens wird Deutsch sein. Erstellt in Eupen/Lüttich/Verviers, am ___/___/200_ Erstellt in drei Exemplaren, wobei eine jede der Parteien anerkennt, gemäß Artikel 1731 des Gerichtsgesetzbuches ein Original erhalten zu haben (das Dritte wird vom Vermittler aufbewahrt). |
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