Kosten und Honorare des Zentrums

Die Kosten einer über das Zentrum für Vermittlung in Handelsangelegenheiten InterMédiation vorgenommenen Vermittlung setzen sich aus zwei Elementen zusammen :

  1. Die Aktenkosten über einen Betrag von 100 € die berechnet und geschuldet werden, sobald die beantragende Partei dem Zentrum den Auftrag erteilt hat. Die Aktenkosten werden vom Zentrum in Rechnung gestellt.
  2. Die Vermittlungskosten, die auf Stundenbasis berechnet werden, werden vom Vermittler in Rechnung gestellt.

Außer bei außergewöhnlichen Leistungen, deren Bezahlung zwischen dem Vermittler und den beteiligten Parteien vereinbart werden, wird die Stundenbasis der Vermittlungskosten aufgrund der Treffen zwischen dem Vermittler und den Parteien oder deren Rechtsvertretung, die gemeinsam oder getrennt stattfinden, berechnet. Die vom Vermittler geleisteten Vor- und Nachbereitungsstunden werden folglich bei der Berechnung des Preises nicht berücksichtigt.

Das Baisisstundenhonorar beläuft sich auf 180 €/Stunde.

Für Akten jedoch, deren Streitwert den Betrag von 25.000 € nicht übersteigt, wird ein Stundenhonorar von 125 € berechnet. Für Akten, deren Streitwert zwischen 100.000 und 500.000 € liegt, kommt ein Stundenhonorar von 250 € zur Anwendung.

Für Akten mit einem Streitwert von mehr als 500.000 € kann die Höhe der Vermittlungskosten im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Parteien und dem Vermittler festgelegt werden. Diese Vereinbarung wird zu Beginn des Verfahrens schriftlich festgehalten.

Für die Akten, deren Streitwert nur schwer abgeschätzt werden kann oder im Fall einer Co-Vermittlung wird das Stundenhonorar von dem oder den Vermittler(n) im Einverständnis mit den Parteien festgelegt.

Die angeführten Preise sind ohne MWSt. und können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. Der anwendbare Tarif ist derjenige, der am Tag der Auftragserteilung an das Zentrum gültig ist.

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